Datensicherheit und Datenschutz nach dem Schrems-Urteil des EuGH zum Safe Harbor Abkommen

Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) hat festgestellt, dass das Safe Harbor Abkommen mit den USA zum Schutz persönlicher Daten ungültig ist.
Das bedeutet, dass es ab Februar 2016 möglicherweise illegal ist, personenbezogene Daten an Dienstleister in den USA zu übermitteln, da amerikanische Dienstleister aufgrund US-amerikanischer Gesetze nicht dazu in der Lage sind, persönliche Daten auf EU-Niveau zu schützen. Bereits jetzt suchen zahlreiche deutsche Unternehmen einheimische Alternativen zu ihren bisherigen amerikanischen Dienstleistern für Mobile Payments, Fax und E-Mail Kommunikation.

Die Telekommunikations-Rechenzentren der infin – Ingenieurgesellschaft sind in die Rechenzentren deutscher Telekommunikationsnetzbetreiber integriert. Für die seit 1993 bewährten infin-FaxServices und infin-AudioTex Services kommt spezielle Hardware zum Einsatz, die für die wahrscheinlich höchste Übertragungssicherheit auf dem Markt sorgt. Ein mehrstufiges physisches Sicherheitskonzept und Prozesse nach Vorgaben der Bundesnetzagentur sorgen für den bestmöglichen Schutz sensibler Daten gemäß deutschem Telekommunikationsgesetz.

Die Server der infin – Ingenieurgesellschaft sind in die Netze mehrerer Telefonnetzbetreiber integriert und durch redundante Stromversorgungen abgesichert. So genügen die Faxempfangsdienste und Faxversanddienste der infin – Ingenieurgesellschaft auch allerhöchsten Anforderungen an Bandbreite und Verfügbarkeit.

infin betreibt produktive Rechenzentren ausschließlich im Geltungsbereich des deutschen Grundgesetzes und des deutschen Telekommunikationsgesetzes. Verbunden mit der Registrierung der infin – Ingenieurgesellschaft als Telekommunikationsdienstleister bei der Bundesnetzagentur (Reg.-Nr. 99/072) gewährleistet infin so die Erfüllung auch strengster Anforderungen an Datensicherheit und Compliance.

Gerade im Hinblick auf die unsichere Situation vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtssprechung des EuGH zum Thema Datenschutz und Safe Harbor ist das rasche Verlagern von Mobile Payments, E-Mail und Faxkommunikation zur infin – Ingenieurgesellschaft eine zu empfehlende Maßnahme.

Suchen Sie einen alternativen Payment-, Fax- und E-Mail-Dienstleister, um dem Urteil des EuGH (Europäischer Gerichtshof) zur Ungültigkeit des Safe Harbor Abkommens Rechnung zu tragen?
Die infin – Ingenieurgesellschaft unterstützt Sie gerne mit
datenschutzkonformen Payment-, Fax- und E-Mail-Services in deutschen Rechenzentren
Schnell, erfahren, zuverlässig.

infin – Ingenieurgesellschaft für Informationstechnologien mbH & Co. KG
Entwicklung und Betrieb industrieller Fax-, Voice und Payment Lösungen seit 1993
Web http://www.infin.de
Mail info@infin.de
Tel +49-89-745152-0
Fax +49-89-745152-500

Belege:
http://www.golem.de/news/safe-harbor-eu-datenschuetzer-setzen-frist-bis-ende-januar-1510-116998.html
http://diginomica.com/2015/10/19/january-31st-2016-the-deadline-to-deliver-safe-harbor-ii-or-face-the-consequences/
https://www.muenchen.ihk.de/de/recht/Datenschutz/aktuelles/safe-harbor

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